Artikel vom 11.12.2024

Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Gemeinsam mit den kirchlichen und freien Kindergartenträgern möchten wir uns frühzeitig einen Überblick über den Bedarf an Betreuungsplätzen verschaffen. Diesen Überblick können wir mithilfe der Vormerkungen (= Anfragen für einen Betreuungsplatz) im Kindergartenportal „Little Bird“ erhalten. Daher ist es wichtig, dass dort vermerkt wird, wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen.

Benötigen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bis spätestens August 2026?

Wenn ja, dann stellen Sie Ihre Vormerkung bitte bis zum 19.01.2025.

Vormerkungen, die nach diesem Termin eingehen, können eventuell nicht mehr wunschgemäß verarbeitet werden.

Falls nicht bereits geschehen, füllen Sie bitte als Nachweis, dass Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen, die „Bescheinigung zur Vormerkung“ aus. Diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Friedrichshafen unter https://www.friedrichshafen.de/vormerkung-kita. Die ausgefüllte Bescheinigung (für jedes Elternteil separat ausfüllen) senden Sie bitte bis zum 19.01.2025 an: kindergarten@friedrichshafen.de.

Bitte beachten Sie, dass eine Vormerkung noch keine verbindliche Anmeldung ist. Die Anmeldung erfolgt erst nach Prüfung durch die einzelnen Einrichtungen. Die Einrichtungsleitung setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung.

Artikel vom 30.11.2022

Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2023/2024

Gemeinsam mit den kirchlichen und freien Kindergartenträgern möchten wir uns frühzeitig einen Überblick über den Bedarf an Betreuungsplätzen verschaffen. Soll ihr Kind im kommenden Kindergartenjahr (Aufnahme zwischen September 2023 und August 2024) in einer Kindertageseinrichtung in Friedrichshafen aufgenommen werden, bitten wir Sie, Ihr Kind über das Little Bird Portal vorzumerken.

Die Vormerkungen, sowie notwendige Bescheinigungen, müssen bis zum 13.01.2023 vorliegen, damit wir für Sie planen können. Vormerkungen, welche erst später eingehen, können gegebenenfalls nicht mehr nach Wunsch/Priorisierung und gewünschtem Betreuungsbeginn bearbeitet werden.

Die Planung bedarf Zeit. Eine Rückmeldung kann erst im Laufe des Frühjahrs 2023 erfolgen. Wir bitten hier um Ihre Geduld.

Artikel vom 19.10.2022

Welche Einrichtung sollen wir anfragen: Ganztageseinrichtung oder verlängerte Öffnungszeiten?

Bei der Wahl der richtigen Einrichtung beachten Sie bitte die angebotenen Öffnungszeiten. Anfragen für eine Ganztagesbetreuung (GT Betreuung) können wir nur berücksichtigen, wenn Sie nachweisen können, dass es Ihnen durch die Arbeit nicht möglich ist, selbst Ihr Kind zu betreuen.

Bitte füllen Sie dafür die Bescheinigung zur Vormerkung aus und schicken diese zurück an uns. Ihr Arbeitgeber füllt diese für Sie aus. Die Bescheinigung zur Vormerkung wird Ihnen automatisch bei jeder Vormerkung zugesadt. Diese müssen Sie jedoch nur einmal bei uns einreichen.

Bitte fragen Sie nur Ganztageseinrichtungen an, wenn Sie die Betreuung auch benötigen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Sie erreichen uns unter 07541 203-3209

nächste Seite